Anthroposophische Medizin

antroposophie

Die anthroposophische Medizin basiert auf der durch Rudolf Steiner (1861 bis 1925) begründeten anthroposophischen Menschenkunde. Kern der Anthroposophie als „Wissenschaft vom Menschen“ bildet die Entwicklung von Erkenntnisfähigkeit durch eine Verstärkung des Denkens, die Vertiefung der Wahrnehmungsfähigkeit und das Übertragen von Erkenntnissen der Anthroposophie in die Lebenspraxis. „Der Mensch ist, was er ist, durch Leib, Ätherleib, Seele (astralischer Leib) und Ich (Geist). Er muss als Gesunder aus diesen Gliedern heraus angeschaut; er muss als Kranker in dem gestörten Gleichgewicht dieser Glieder wahrgenommen; es müssen zu seiner Gesundheit Heilmittel gefunden werden, die das gestörte Gleichgewicht wieder herstellen.“

Rudolf Steiner (Rudolf Steiner GA 27, S. 8)

Die Dreigliederung des menschlichen Organismus als zentrales Prinzip der anthroposophischen Menschenkunde wurde von Rudolf Steiner erstmals 1917 in seinem Buch „Von Seelenrätseln“ dargestellt.

„Das Nerven- und Sinnessystem, wie es im Kopfe zentralisiert ist, ist im menschlichen Organismus ein eigenes, für sich bestehendes, selbständiges Glied. Was als Lungen- und Herzsystem, als Zirkulationssystem vorliegt, ist wiederum ein für sich bestehendes, selbständiges Glied. Ebenso das Stoffwechselsystem… Das ist das Charakteristische im menschlichen Organismus, dass seine Systeme gerade dadurch ihre rechte Entfaltung und Wirksamkeit entfalten, dass sie nicht zentralisiert sind, sondern dass sie nebeneinander bestehen und frei zusammenwirken. Kann man heute nicht einmal in dieser umfassenden, eindringlichen Weise den menschlichen Organismus begreifen, so kann man mit der Wissenschaft, die noch nicht reformiert ist, die aber in geisteswissenschaftlichem Sinne reformiert werden muss, den sozialen Organismus erst recht nicht verstehen. Man glaubt heute, der menschliche Organismus ist etwas Zentralisiertes, während er eine Dreigliedrigkeit ist.“ (Rudolf Steiner GA 328, S. 21)

Anthroposophische Medizin ist eine anerkannte „besondere Therapieform“ im Sinne des Sozialgesetzbuches. Seit 1978 bekennt sich der deutsche Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz zum Wissenschaftspluralismus der Medizin. Darunter werden derzeit die „Schulmedizin“ einerseits und andererseits drei „besondere Therapierichtungen“ verstanden: die anthroposophisch erweiterte Medizin, die Homöopathie und die Pflanzenheilkunde (zitiert nach „AnthroWiki“).